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SOGES - Annahmebedingungen - Headerbild

An­nah­me­be­din­gun­gen

Allgemeine Bedingungen
  • Die Anfahrt Strecken zu unseren Standorten sind in angemessenem Tempo zu befahren.
  • Die SOGES verfügt über eine aktuelle Betriebsbewilligung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern und wird jährlich durch den Verband arv Baustoffrecycling Schweiz inspiziert. Wir nehmen ausschliesslich in der Betriebsbewilligung enthaltene Materialien an.
  • Das für die Verrechnung relevante Gewicht resp. Volumen wird durch die SOGES-Annahmestelle abschliessend bestimmt.
  • Beanstandungen zur Materialdeklaration und/oder Gewichtserfassung müssen direkt bei der Anlieferung umgehend bei den Mitarbeitenden vor Ort angebracht werden. Rückwirkende Überprüfungen und Anpassungen sind aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
  • Die SOGES behält sich vor, fehlbare oder zweifelhafte Anlieferungen jederzeit zurückzuweisen.
  • Stimmen die abgekippten nicht mit den deklarierten Abfällen überein, behält sich die SOGES vor, die Abfälle auf Kosten des Anlieferers zurück- bzw. abzutransportieren sowie allfällige Zusatzaufwände in Rechnung zu stellen.
  • Die Kosten für allfällig notwendige Laboranalysen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Notwendigkeit einer Analyse liegt im alleinigen Ermessen der SOGES.
  • Werden Übertretungen erst beim Ablad oder danach festgestellt, behält sich die SOGES zudem vor, damit zusammenhängende Aufwände in Rechnung zu stellen. Der Anlieferer haftet für falsche Angaben auf Begleitpapieren.
Sicherheitshinweise
  • Auf den SOGES-Standorten herrscht ein striktes Feuerverbot.
  • Aus Sicherheitsgründen bleiben Kinder unter 12 Jahren und Tiere im Fahrzeug.
  • Die Fahrgeschwindigkeit ist anzupassen (Tempolimit: 10 Km/h).
  • Weisungen des Personals sind jederzeit zu befolgen.
  • Die SOGES-Standorte werden videoüberwacht (mehr dazu).
Annahmebedingungen für Mulden
  • Sämtliche Ladungen sind mit einer geeigneten Plane oder einem Netz abzudecken.
  • Mulden dürfen nicht überladen werden, da sie ansonsten nicht aufgezogen werden können.
  • Es ist untersagt, Sonderabfälle, verschlossene Fässer, Hauskehricht, Küchenabfälle, Kadaver oder Stoffe, die verwesen, in Mulden zu deponieren.
Privatanlieferungen
  • Privatanlieferungen sind grundsätzlich möglich.
  • Es werden keine Separatsammelgüter (Papier, Karton, Elektroschrott, Leergut, PET usw.) angenommen. Dafür wenden Sie sich bitte an unsere Partnerin AVAG Umwelt AG.
  • Die Bezahlung ist in bar, mit Twint oder mit Post- / Bankkarte auszurichten. Die bargeldlose Bezahlung wird bevorzugt, eine Bezahlung mittels Kreditkarten bzw. Rechnung ist nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen können 1'000er-Banknoten nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen werden.
WEITERE DIENSTLEISTUNGEN

VeVA-Schein und EGI

Bei vielen unserer Kundinnen und Kunden verursacht das Beantragen von Entsorgungsgenehmigungen (EGI) oder das Lösen eines VeVA-Begleitscheins zunächst einmal Stirnrunzeln. Hier helfen wir Ihnen weiter.

WEITERE DIENSTLEISTUNGEN

Gesamt­entsorgungs­lösungen

Wir unterstützen Sie gerne bei der Entsorgung von Bauabfällen. Für andere Abfallarten und Gesamtentsorgungslösungen empfehlen wir unsere Partnerin, die AVAG Umwelt AG.

Haben Sie eine Frage?

Wir beraten Sie gerne persönlich und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen massgeschneiderte und baustellenspezifische Entsorgungs- und Sortierungskonzepte, die wirtschaftlich und ökologisch überzeugen. Setzen Sie sich hierfür am besten gleich mit uns in Verbindung.

Tel. 033 244 55 00