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VeVA-Schein und EGI

BEI DER ENTSORGUNG ZU BEACHTEN

Gewisse Abfälle benötigen von Gesetzes wegen für die Entsorgung oder den Transport eine Entsorgungsgenehmigung (EGI) und/oder einen VeVA-Begleitschein. Bei vielen unserer Kundinnen und Kunden verursacht das Beantragen einer Entsorgungsgenehmigung oder das Lösen eines VeVA-Begleitscheins zunächst jedoch einmal Stirnrunzeln - hier helfen wir Ihnen weiter.

Entsorgungsgenehmigung via Internet (EGI)
  • Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim EGI um die Erlaubnis, eine bestimmte Abfallart an einem bestimmten Ort und in einer bestimmten Menge zu entsorgen. Man spricht in diesem Fall auch von «Mengenkontingenten».

  • Ihr EGI müssen Sie zwingend vor dem ersten Transport online beim Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) beantragen. Dies kostet je nach Fall zwischen CHF 60.00 und CHF 240.00. Bitte rechnen Sie für die Bearbeitung Ihres EGI-Antrags rund 4 bis 5 Arbeitstage ein.

  • Der EGI-Antrag muss durch den Abfallerzeuger oder das beauftragte Transportunternehmen selbst gestellt werden; die SOGES darf diese Aufgabe nicht für ihre Kundinnen und Kunden übernehmen. Sollten Sie jedoch bei der Erfassung Ihres Antrags Hilfe benötigen (bspw. bei der Auswahl des korrekten Abfallcodes), stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne beratend zur Seite.

  • Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, prüft das AWA, ob die SOGES über die erforderliche Betriebsbewilligung für die jeweilige Abfallart sowie über die entsprechenden Kapazitäten verfügt. Ist dies der Fall, entscheidet das AWA über die Bewilligung Ihres EGI-Antrags.

  • Nützliche Links
VeVA-Begleitscheine
  • Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle erfordern zum Transport und zur Abgabe an den Entsorger einen VeVA-Begleitschein («Verordnung über den Verkehr mit Abfällen»). Dabei ist je Transport (d.h. pro einzelnen Lastwagen) ein VeVA-Begleitschein zu lösen, der bei der Anlieferung an einem unserer Standorte zwingend in Papierform vorgewiesen werden muss – eine Annahme EGI-pflichtiger Abfälle ohne VeVA-Begleitschein ist ausgeschlossen.

  • Ihren VeVA-Begleitschein können Sie online lösen. Hierfür benötigen Sie zwingend eine «Betriebsnummer für Abgeberbetriebe». Sollten Sie über keine Betriebsnummer verfügen, können Sie diese bei der Fachstelle des zuständigen Kantons oder im eGovernment Portal UVEK beziehen. Weiter müssen Sie beim Lösen Ihres VeVA-Begleitscheins auch die Betriebsnummer der SOGES angeben:

    • SOGES-Betriebsnummer bei einer Entsorgung am Standort Uttigen: 088500023
    • SOGES-Betriebsnummer bei einer Entsorgung am Standort Wimmis: 076900064
    • SOGES-Betriebsnummer bei einer Entsorgung am Standort Interlaken: 058100205

  • Wenn Sie Ihren VeVA-Begleitschein nicht selbst lösen möchten, erledigen wir das gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 25.- gerne für Sie. Setzen Sie sich hierfür frühzeitig mit unseren Mitarbeitenden in Verbindung.

  • Nützliche Links

Haben Sie hierzu eine Frage?

Bei Fragen zur Entsorgungsgenehmigung via Internet (EGI) oder zum Lösen eines VeVA-Begleitscheins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Tel. 033 244 55 00

BEI DER ENTSORGUNG ZU BEACHTEN

Annahme­bedingungen

Beachten Sie bitte die geltenden Annahme- und weitere Bedingungen für Anlieferungen an diesem Standort.

ENTSORGEN

Standorte und Preise

Unsere Entsorgungslösungen stehen Ihnen an drei Standorten in Uttigen, Wimmis und Interlaken zur Verfügung. Hier finden Sie sämtliche Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten, Entsorgungspreisen und mehr.